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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 15. September 2026

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschreiben die Nutzung von BusForGroups sowie die Vermittlung und Organisation von Gruppenbusfahrten.

1. Geltungsbereich und Betreiber

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Nutzung von BusForGroups durch Organisatoren, Teilnehmer und Busunternehmen sowie die Vermittlungs- und Organisationsleistungen der Plattform. Die besonderen Bedingungen in Abschnitt 14 betreffen ausschließlich Busunternehmen in ihrer Eigenschaft als Unternehmer.

Betreiberangaben: BusForGroups, Avenida de Miramar 106, 07639 Sa Rapita, Spanien. CEO: Jörg Horstmann. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (VAT): ESY3884101J. Kontakt ist über die Seite Kontakt & Hilfe und postalisch unter der genannten Anschrift möglich. Weitere Angaben stehen im Impressum.

Individuell getroffene Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB. Bedingungen eines Busunternehmens gelten für dessen Beförderungsleistung nur, soweit sie vor dem Vertragsschluss zugänglich gemacht und wirksam vereinbart wurden. Sie ändern nicht den Vertrag über die eigenen Leistungen von BusForGroups.

2. Leistungen und Vertragsparteien

BusForGroups unterstützt die gemeinsame Reiseplanung, die Anfrage bei Busunternehmen, den Angebotsvergleich, die Kommunikation und die Teilnehmerverwaltung. Soweit für eine Buchung verfügbar und ausdrücklich vereinbart, unterstützt die Plattform zusätzlich die Zahlungsabwicklung und das Einsammeln von Teilnehmeranteilen.

BusForGroups vermittelt die Beförderung. Vertragspartner des Beförderungsvertrags sind der im Angebot benannte Organisator beziehungsweise die von ihm wirksam vertretene Organisation und das ausgewählte Busunternehmen. Das Busunternehmen schuldet die vereinbarte Beförderung und stellt die Beförderungsrechnung. BusForGroups schuldet die vereinbarten eigenen Plattformleistungen und rechnet diese gesondert ab.

Teilnehmer werden durch eine Einladung, einen Kontobeitritt oder eine Zahlung nicht automatisch selbst Besteller der gesamten Busfahrt. Gesetzliche Rechte der beförderten Personen bleiben unberührt. Interne Vereinbarungen über die Kostenverteilung bestehen zwischen Organisator und Teilnehmern.

Das hier beschriebene Angebot betrifft einzelne Busbeförderungen. Werden weitere Reiseleistungen kombiniert, sind deren Vertragsgrundlagen vor einer Bestellung gesondert festzulegen. Eine nach dem tatsächlichen Leistungsangebot bestehende gesetzliche Verantwortung als Reiseveranstalter oder Vermittler verbundener Reiseleistungen wird durch die Bezeichnung als Vermittler nicht ausgeschlossen.

3. Konten und Gruppenplanung

Ein eigenständig geführtes Konto setzt Volljährigkeit und Geschäftsfähigkeit voraus. Personen, die für ein Unternehmen, einen Verein oder eine andere Organisation handeln, müssen hierzu berechtigt sein und die vertretene Vertragspartei zutreffend angeben. Minderjährige können nach Vereinbarung mit dem Organisator als Reisende berücksichtigt werden; ihre Teilnahme ersetzt keine erforderliche Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter.

Kontodaten und Angaben zur Reise müssen zutreffend und aktuell sein. Zugangsdaten und persönliche Einladungslinks sind vertraulich zu behandeln. Ein vermuteter Missbrauch ist BusForGroups unverzüglich mitzuteilen.

Die Kontoanlage, Gruppenplanung, Terminabstimmung und unverbindliche Busanfrage lösen keine Buchungs- oder Servicegebühr aus. Es besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Zahl von Angeboten oder auf die Verfügbarkeit eines bestimmten Busses. Kostenpflichtige Leistungen bedürfen einer gesonderten, ausdrücklich als kostenpflichtig erkennbaren Bestellung.

4. Anfrage, Angebot und Buchungsabschluss

Eine Anfrage, Terminabstimmung, Reiseeinladung oder Nachricht ist noch keine Busbuchung. Angebote benennen insbesondere das Busunternehmen, die Strecke, Reisetermine, Personenzahl, vereinbarte Ausstattung und Leistungen, den Buspreis, zusätzliche Kosten, Zahlungsfristen sowie etwaige Änderungs- und Stornierungsbedingungen. Maßgeblich ist die bei der Bestellung vorgelegte Angebotsfassung innerhalb ihrer Gültigkeitsfrist.

Mit der ausdrücklich als zahlungspflichtig bezeichneten Buchungsbestellung beauftragt der Organisator BusForGroups mit der Vermittlung und gibt ein Vertragsangebot an das benannte Busunternehmen ab. Der Beförderungsvertrag kommt zustande, sobald dem Organisator die ausdrückliche Buchungsbestätigung des Busunternehmens zugeht. BusForGroups kann diese Erklärung als Bote übermitteln. Eine automatische Eingangsbestätigung oder ein Zahlungsstatus ersetzt die Buchungsbestätigung nicht. Ein hiervon abweichender Abschlussablauf muss vor der Bestellung ausdrücklich vereinbart werden.

Eine Bestätigung mit geändertem Preis, Termin oder Leistungsumfang ist ein neues Angebot und bedarf der Zustimmung des Organisators. Schweigen gilt nicht als Zustimmung. Die Vertragsunterlagen einschließlich der vereinbarten Bedingungen und Preise werden auf einem dauerhaft speicherbaren Medium zur Verfügung gestellt.

Eine zeitlich begrenzte Reservierung oder Option besteht nur bei ausdrücklicher Zusage des Busunternehmens mit benannter Frist. Vollständige Finanzierung und Anbieterbestätigung sind unterschiedliche Voraussetzungen: Zahlungseingang allein reserviert keinen Bus. Ausdrücklich als Simulation gekennzeichnete Buchungs- und Zahlungsvorgänge begründen keine echte Buchung oder Zahlungspflicht.

5. Preise und Servicegebühren

Vor einer kostenpflichtigen Bestellung werden der Buspreis, die Servicegebühr und der insgesamt zu zahlende Betrag in Euro ausgewiesen. Gegenüber Verbrauchern sind dies Endpreise einschließlich anfallender Steuern. Zusatzleistungen und zusätzliche Entgelte entstehen nur aufgrund einer vorherigen ausdrücklichen Vereinbarung.

Die Kundengebühren beziehen sich auf den im Angebot ausgewiesenen Buspreis einschließlich der dort vereinbarten Bus-Zusatzleistungen:

  • Gesamtüberweisung durch den Organisator: 2,5 %. Die Teilnehmerverwaltung und Reiseeinladungen sind eingeschlossen. Der Organisator kann Kosten privat verteilen oder selbst übernehmen.
  • Einsammeln über persönliche Teilnehmerzahlungslinks: 5 %. Die Servicegebühr wird in die angezeigten Teilnehmeranteile eingerechnet und nicht nochmals auf diese Anteile aufgeschlagen.
  • Vorfinanzierung mit anschließendem Teilnehmerinkasso: insgesamt 5 %. Zunächst werden Buspreis und 2,5 % überwiesen. Beim ausdrücklich beauftragten anschließenden Einsammeln werden diese 2,5 % vollständig angerechnet; hinzu kommen nur weitere 2,5 Prozentpunkte des Buspreises.

Beispiel: Bei 2.000 Euro Buspreis beträgt der Gesamtbetrag 2.050 Euro bei Gesamtüberweisung und 2.100 Euro bei Teilnehmerinkasso. Beim späteren Wechsel nach Vorfinanzierung beträgt die zusätzliche Servicegebühr 50 Euro.

Reiseeinladungen oder Teilnehmerzusagen allein aktivieren keine höhere Gebühr. Ein Wechsel des Zahlungswegs setzt eine ausdrückliche Auswahl mit Anzeige der neuen Gesamtkosten voraus. Für andere Zahlungsarten gelten nur die vor der Bestellung ausdrücklich ausgewiesenen Konditionen.

Der Anspruch auf die Vermittlungsgebühr entsteht erst mit dem wirksamen Abschluss des vermittelten Beförderungsvertrags. Die zusätzliche Vergütung für das Teilnehmerinkasso setzt dessen gesonderte Beauftragung voraus. Fälligkeit und Leistungsumfang werden vor der Bestellung angezeigt. Gesetzliche Widerrufs-, Minderungs- und Erstattungsrechte bleiben unberührt.

6. Zahlung, Finanzierung und Fälligkeit

Verfügbar sind ausschließlich die beim jeweiligen Vorgang tatsächlich angebotenen Zahlungswege. Zahlungsempfänger, Verwendungszweck, Betrag und Fälligkeit werden vor der Zahlung angegeben. Eine Anzahlung und Restzahlung gelten nur, wenn der entsprechende Zahlungsplan wirksam vereinbart wurde. Eine vereinbarte Anzahlung ist keine vollständige Finanzierung.

Soweit BusForGroups Gelder für das Busunternehmen entgegennimmt, setzt dies eine wirksame Berechtigung zur Geldannahme im Namen und für Rechnung des ausdrücklich benannten Busunternehmens voraus. Bei Zahlung an die wirksam benannte Empfangsstelle wird die entsprechende Zahlungspflicht gegenüber dem Busunternehmen in Höhe des eingegangenen Betrags erfüllt. Bereits wirksam gezahlte Beträge dürfen nicht nochmals verlangt werden.

Als bezahlt gilt ein Betrag nach bestätigtem Zahlungseingang und eindeutiger Zuordnung. Das Öffnen eines Zahlungslinks, ein angelegter Zahlungsauftrag, eine Zahlungsankündigung oder die Rückkehr von einer Zahlungsseite belegen noch keinen Eingang. Fehlerhafte oder unklare Zuordnungen werden geprüft und berichtigt.

Eine Anzeige „vollständig finanziert“ bezieht sich auf den für den gewählten Zahlungsweg erforderlichen Gesamtbetrag. Teilzahlungen, Anzahlungen und privat eingesammelte Beträge werden nicht als vollständiger Zahlungseingang bei BusForGroups ausgewiesen. Eine Fristüberschreitung bewirkt für sich allein keine automatische Stornierung; maßgeblich sind die wirksam vereinbarten Bedingungen und gesetzlichen Rechte.

7. Teilnehmeranteile und Vorfinanzierung

Der Organisator stimmt die Kostenbeteiligung mit den Teilnehmern ab. Eine Einladung oder ein vom Organisator eingetragener Anteil begründet für sich allein keine Zahlungspflicht des Teilnehmers. BusForGroups übernimmt keine Garantie dafür, dass Teilnehmer zusagen oder zahlen. Die Zahlungspflichten des Bestellers aus dem Beförderungsvertrag werden durch die Aufteilung in Teilnehmeranteile nicht auf andere Personen übertragen.

Bei gleichmäßiger Aufteilung können sich einzelne Anteile durch Cent-Rundung um einen Cent unterscheiden. Jeder Teilnehmer sieht seinen zugeordneten Anteil und bereits berücksichtigte Zahlungseingänge. Änderungen vereinbarter Anteile bedürfen einer entsprechenden Vereinbarung; bereits erfolgte Zahlungen werden berücksichtigt.

Bei Vorfinanzierung dienen spätere Teilnehmerzahlungen der Rückführung der Vorleistung des Organisators und nicht einer zweiten Bezahlung der Busleistung. Diese Eingänge decken zunächst die zusätzliche Servicegebühr; weitere Eingänge werden bis zur Höhe der anrechenbaren Vorleistung dem Organisator zugeordnet. Eine vorgemerkte Erstattung ist noch keine ausgeführte Auszahlung. Es besteht keine Zusage einer Erstattung unabhängig von tatsächlichen Teilnehmerzahlungen. Auszahlungsweg und Abrechnungsfristen sind vor Beauftragung dieses Zusatzdienstes zu vereinbaren.

Zahlungserinnerungen erläutern offene Beträge. Allein eine automatisierte Erinnerung löst keine Mahngebühr aus. Gesetzliche Ansprüche wegen Zahlungsverzugs bleiben bei Vorliegen ihrer Voraussetzungen unberührt.

8. Pflichten des Organisators und der Teilnehmer

Der Organisator prüft Angebot und Buchungsbestätigung und teilt erforderliche Korrekturen zeitnah mit. Besondere Anforderungen, etwa Barrierefreiheit, Kindersitze, größere Gepäckmengen oder abweichende Haltepunkte, müssen vor Buchung angefragt und vom Busunternehmen bestätigt werden. Gesetzliche Schutz- und Beförderungsrechte bleiben bestehen.

Der Organisator informiert die Gruppe über die vereinbarten Reisezeiten, Treffpunkte und Beförderungsbedingungen. Teilnehmer beachten die rechtmäßigen Sicherheitsanweisungen des Fahrpersonals. Ein Nutzer haftet nicht allein wegen seiner Rolle als Organisator pauschal für jedes Verhalten anderer Teilnehmer; maßgeblich sind die gesetzlichen Regeln und die von ihm selbst wirksam übernommenen Pflichten.

9. Änderungen, Absagen und Stornierung

Änderungswünsche werden an das zuständige Busunternehmen weitergeleitet. Änderungen von Reisezeit, Strecke, Personenzahl, Fahrzeug oder Preis werden erst aufgrund einer entsprechenden Vereinbarung verbindlich. Eine geringere tatsächliche Teilnehmerzahl vermindert einen vereinbarten Gesamtbuspreis nicht automatisch.

Für eine Stornierung des Beförderungsvertrags gelten die vor Buchung wirksam einbezogenen Bedingungen des Busunternehmens und die gesetzlichen Regelungen. Diese Plattform-AGB führen keine eigenen pauschalen Stornostaffeln ein. Soweit ein pauschalierter Schadensersatz vereinbart wird, bleiben die gesetzlichen Anforderungen einschließlich eines gegebenenfalls erforderlichen Nachweises eines geringeren oder fehlenden Schadens gewahrt.

Eine Absage im Teilnehmerbereich storniert nicht automatisch die gesamte Busbuchung und entscheidet nicht über die interne Kostenbeteiligung. Die Plattformfunktion für Änderungs- und Stornierungsanfragen dient der Abstimmung. Die Wirksamkeit einer eindeutigen gesetzlichen Rücktritts-, Kündigungs- oder Widerrufserklärung wird nicht von der Bestätigung eines Plattformstatus oder der Benutzung eines bestimmten Formulars abhängig gemacht.

Die Abrechnung unterscheidet Buspreis, Servicegebühren, bereits gezahlte Beträge und begründete Gegenforderungen. Eine Servicegebühr ist nicht allein aufgrund dieser AGB in jedem Fall von einer Erstattung ausgeschlossen. Gesetzlich geschuldete Erstattungen bleiben von der internen Abwicklung zwischen BusForGroups und Busunternehmen unabhängig; gesetzliche Fristen gelten.

Bei Ausfall oder erheblichen Änderungen durch das Busunternehmen richten sich Ansprüche nach dem Beförderungsvertrag und den gesetzlichen Bestimmungen. Ein Ersatzangebot mit geändertem Leistungsumfang bedarf einer entsprechenden Vereinbarung. Eigene Pflichtverletzungen von BusForGroups bleiben gesondert zu beurteilen.

10. Widerrufsrechte von Verbrauchern

Ein Widerruf der Plattformleistung und eine Stornierung der Beförderung sind zu unterscheiden. Für reine Personenbeförderungsverträge besteht nach den hierfür maßgeblichen deutschen Fernabsatzvorschriften grundsätzlich kein gesetzliches 14-tägiges Widerrufsrecht. Daraus folgt kein pauschaler Ausschluss eines Widerrufsrechts für gesondert bestellte Leistungen von BusForGroups.

Widerrufsbelehrung für gesonderte Plattformleistungen

Als Verbraucher haben Sie bei einem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag über eine gesonderte entgeltliche Plattformleistung das Recht, den Vertrag innerhalb von vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die Frist beginnt mit dem Vertragsschluss, jedoch nicht vor einer ordnungsgemäßen Unterrichtung über das Widerrufsrecht. Weitergehende zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

Zur Ausübung genügt eine eindeutige Erklärung an BusForGroups, zu Händen Jörg Horstmann, Avenida de Miramar 106, 07639 Sa Rapita, Spanien, beispielsweise ein Brief. Das nachstehende Formular kann verwendet werden, ist aber nicht vorgeschrieben. Andere rechtlich zulässige Erklärungswege bleiben möglich. Für die Einhaltung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Widerrufserklärung.

Nach einem wirksamen Widerruf erstatten wir die für die widerrufene Plattformleistung erhaltenen Zahlungen unverzüglich und spätestens innerhalb von vierzehn Tagen ab Zugang der Erklärung. Die Rückzahlung erfolgt über das ursprünglich verwendete Zahlungsmittel, sofern nicht ausdrücklich und ohne zusätzliche Kosten ein anderer Weg vereinbart wird. Wir berechnen für die Erstattung kein Entgelt.

Haben Sie ausdrücklich verlangt, dass die Dienstleistung bereits innerhalb der Widerrufsfrist beginnt, kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein angemessener anteiliger Wertersatz für die bis zum Widerruf tatsächlich erbrachte Leistung anfallen. Voraussetzung sind insbesondere Ihr ausdrückliches Verlangen und eine ordnungsgemäße vorherige Belehrung. Maßgeblich ist das Verhältnis der erbrachten Leistung zum vereinbarten Gesamtumfang; bei einem unverhältnismäßigen Gesamtpreis ist der Marktwert zugrunde zu legen.

Bei einer entgeltlichen Dienstleistung erlischt das Widerrufsrecht vorzeitig erst nach vollständiger Leistungserbringung und nur, wenn Sie vor Leistungsbeginn ausdrücklich dem vorzeitigen Beginn zugestimmt und bestätigt haben, dass Ihnen das Erlöschen bei vollständiger Vertragserfüllung bekannt ist. Eine Zustimmung zu diesen AGB allein ersetzt diese Erklärungen nicht. Ein Zahlungslink oder der bloße Beginn der Bearbeitung lässt das Widerrufsrecht nicht erlöschen.

Muster-Widerrufsformular

Wenn Sie den Vertrag widerrufen möchten, können Sie folgende Erklärung ausfüllen und an uns übermitteln:

  • An: BusForGroups, zu Händen Jörg Horstmann, Avenida de Miramar 106, 07639 Sa Rapita, Spanien.
  • Hiermit widerrufe ich/widerrufen wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über folgende Dienstleistung: …
  • Bestellt am: …
  • Name des/der Verbraucher(s): …
  • Anschrift des/der Verbraucher(s): …
  • Datum: …
  • Unterschrift des/der Verbraucher(s), nur bei Mitteilung auf Papier: …

Nicht Zutreffendes kann gestrichen werden. Die Angabe einer Buchungsreferenz erleichtert die Zuordnung, ist jedoch keine Wirksamkeitsvoraussetzung. Die Auswirkungen auf andere Verträge richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften; diese Belehrung schränkt sie nicht ein.

11. Kundendaten und Kommunikation

Die Freischaltung eines Busunternehmens für eine Anfrage ermöglicht den Zugriff auf die Reiseanforderungen und den privaten Angebotschat. Sie gibt keine automatischen Kundendaten, Teilnehmerlisten oder Rechnungsanschriften frei.

Persönliche Kunden- und Teilnehmerdaten werden dem ausgewählten, freigegebenen Busunternehmen erst nach Angebotsannahme und bestätigter vollständiger Finanzierung zugänglich gemacht, soweit sie für die vereinbarte Leistung erforderlich sind. Ein Checkout-Auftrag, eine bloße Zahlungsankündigung oder eine Teilzahlung genügt nicht. Busunternehmen haben keinen Zugriff auf private Teilnehmerchats und Teilnehmerdokumente.

Frei eingegebene Reiseangaben und Nachrichten sind von der automatischen Profilfreigabe zu unterscheiden. Vor der Datenfreigabe sollen darin keine persönlichen Kontaktdaten oder identifizierenden Teilnehmerangaben mitgeteilt werden. Nutzer dürfen fremde personenbezogene Daten nur mit einer hierfür bestehenden Berechtigung einstellen und müssen betroffene Personen angemessen informieren.

Weitere Informationen zu Zwecken, Rechtsgrundlagen, Empfängern und Betroffenenrechten gehören in die gesonderten Datenschutzbestimmungen. Eine Zustimmung zu diesen AGB ersetzt keine erforderliche datenschutzrechtliche Einwilligung.

12. Verfügbarkeit, Inhalte und Haftung

BusForGroups stellt die vereinbarten Plattformfunktionen mit der gebotenen Sorgfalt bereit. Wartung und technische Störungen können die Erreichbarkeit zeitweise beeinträchtigen. Bei erkennbaren erheblichen Einschränkungen wird, soweit möglich, über alternative Kontaktmöglichkeiten informiert. Verbindliche Fristen und gesetzliche Ansprüche werden durch eine technische Störung nicht pauschal ausgeschlossen.

Rechtswidrige Inhalte, unberechtigter Zugriff auf fremde Daten und missbräuchliche Nutzung sind untersagt. BusForGroups darf rechtswidrige Inhalte entfernen und erforderliche, verhältnismäßige Schutzmaßnahmen ergreifen. Betroffene werden über Grund und Umfang einer Einschränkung informiert und erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme, soweit keine gesetzlichen Hindernisse oder dringenden Schutzgründe entgegenstehen.

Für eigene Pflichtverletzungen haftet BusForGroups nach den gesetzlichen Vorschriften. Diese AGB enthalten keine pauschale Haftungsfreistellung für Datenverlust, Zahlungsverarbeitung oder Vermittlungsfehler. Die Verantwortung des Busunternehmens für seine Beförderungsleistung bleibt bestehen. Zwingende gesetzliche Ansprüche, insbesondere bei Personen- und Gesundheitsschäden, bleiben uneingeschränkt erhalten.

13. Laufzeit, Kontobeendigung und Vertragsänderungen

Der Vertrag über ein unentgeltliches Nutzerkonto läuft auf unbestimmte Zeit. Nutzer können ihn jederzeit durch Mitteilung an BusForGroups beenden. Die Beendigung eines Kontos storniert keine bestehenden Beförderungsverträge und beseitigt keine bereits entstandenen Zahlungs- oder Erstattungsansprüche. Erforderliche Vertragsunterlagen bleiben unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten verfügbar beziehungsweise werden bereitgestellt.

Eine Beendigung oder Sperrung durch BusForGroups setzt einen sachlichen Grund und eine angemessene Berücksichtigung laufender Buchungen voraus. Bei behebbaren Verstößen ist grundsätzlich zunächst auf den Verstoß hinzuweisen und eine angemessene Abhilfemöglichkeit einzuräumen; dringende Schutzmaßnahmen und gesetzliche Pflichten bleiben vorbehalten.

Für eine Buchung gilt die bei Vertragsschluss vereinbarte Fassung. Änderungen dieser AGB gelten nicht allein durch Veröffentlichung oder Schweigen rückwirkend für bestehende Verträge. Eine erforderliche Zustimmung wird gesondert eingeholt.

14. Ergänzende Bedingungen für Busunternehmen

Als Busunternehmen handeln Sie als Unternehmer und müssen die für Ihre angebotenen Leistungen erforderlichen Genehmigungen, Versicherungen und betrieblichen Voraussetzungen erfüllen. Angaben zu Ihrem Unternehmen, Ihren Fahrzeugen, verfügbaren Plätzen und Leistungen müssen zutreffen. Wesentliche Änderungen teilen Sie BusForGroups unverzüglich mit. Eine Plattformfreigabe ersetzt keine behördliche Genehmigung und nimmt Ihnen keine eigene Verantwortung ab.

Sie erhalten nur für ausdrücklich freigeschaltete Anfragen Zugang zu Reiseanforderungen und dem jeweiligen Angebotschat. Ihre Angebote müssen Leistungen, Gesamtbuspreis, etwaige Zusatzkosten, Gültigkeit, Zahlungsplan und Ihre Beförderungs- und Stornierungsbedingungen vollständig und verständlich nennen. Fremde Angebote und nicht an Sie gerichtete Nachrichten dürfen Sie nicht einsehen.

Für eine erfolgreich vermittelte Buchung beträgt die Anbieterprovision 10 % des vereinbarten Buspreises. Berechnungsbasis, Umsatzsteuerbehandlung, Fälligkeit, Verrechnung sowie die Behandlung von Änderungen und Stornierungen werden vor einer provisionspflichtigen Vermittlung im gesonderten Anbieterrahmenvertrag vereinbart. Die Registrierung allein begründet keine Provisionsforderung. Die Anbieterprovision wird Kunden und Teilnehmern nicht zusätzlich zu deren vereinbartem Gesamtbetrag berechnet.

Sie stellen die Beförderungsrechnung an den tatsächlichen Besteller aus. Die Weiterleitung oder Bereitstellung einer Rechnung über BusForGroups ändert den Rechnungsaussteller nicht. Auszahlungen, Provisionen, Servicegebühren und berechtigte Rückerstattungen werden getrennt und nachvollziehbar abgerechnet.

Eine Vollmacht für BusForGroups zur Vermittlung, zum Vertragsschluss oder zur Geldannahme muss im Anbieterrahmenvertrag ausdrücklich nach ihrem jeweiligen Umfang vereinbart sein. Die Registrierung oder Freischaltung auf der Plattform erteilt nicht automatisch eine uneingeschränkte Abschluss- oder Inkassovollmacht.

Freigegebene Kunden- und Teilnehmerdaten dürfen Sie nur für die vereinbarte Beförderung und damit verbundene gesetzliche Pflichten verwenden. Eine Nutzung für eigene Werbung setzt eine eigenständige rechtliche Berechtigung voraus. Die Datenfreigabe richtet sich nach Abschnitt 11.

15. Beschwerden, anwendbares Recht und Schlussbestimmungen

Anfragen und Beschwerden zu Plattformleistungen können über Kontakt & Hilfe an BusForGroups gerichtet werden. Beschwerden zur Beförderung richten sich an das in den Buchungsunterlagen benannte Busunternehmen; BusForGroups unterstützt die Zuordnung und Weiterleitung. Gesetzliche Rechte dürfen ohne vorherige Durchführung eines internen Beschwerdeverfahrens ausgeübt werden.

Es gelten die gesetzlichen Regeln zum anwendbaren Recht und zur gerichtlichen Zuständigkeit. Diese AGB vereinbaren keinen ausschließlichen Gerichtsstand zulasten von Verbrauchern. Zwingende Verbraucherschutzrechte und gesetzliche Möglichkeiten zur außergerichtlichen Streitbeilegung bleiben gewahrt.

Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, gelten an ihrer Stelle die gesetzlichen Regelungen. Eine unwirksame Bestimmung wird nicht automatisch durch eine für BusForGroups wirtschaftlich möglichst ähnliche Regelung ersetzt.

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